25 % Förderung pro Mitarbeiter – aber bei 500 Mitarbeitern eine sechsstellige Summe pro Jahr.
Auch Großunternehmen erhalten über das Qualifizierungschancengesetz fixe Förderquoten auf Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt. Mit der Reform 2024 sind die Voraussetzungen entfallen, an denen Förderanträge früher häufig gescheitert sind. Wir zeigen Ihnen, wie Sie systematisch fördern statt punktuell.
Mitarbeiter-Push begleitet Qualifizierungsprogramme strukturiert – von der Förderprüfung über die Vermittlung an AZAV-zertifizierte Bildungsträger bis zur Antragsbegleitung.
Förderpotenziale verfallen, weil die Antragslogik nicht im Tagesgeschäft mitläuft.
Die meisten Großunternehmen haben eine Personalentwicklungsstrategie. Die wenigsten haben einen systematischen QCG-Workflow. Das Ergebnis: Maßnahmen werden geplant, gebucht, durchgeführt – und der Förderantrag bleibt im Inbox-Friedhof zwischen Compliance und Procurement hängen, weil niemand die Frist gesetzt hat.
Das früher dominierende Argument „QCG lohnt sich bei uns nicht, weil die Quote zu niedrig ist“ stimmt rechnerisch nicht – und seit der Reform 2024 stimmt es noch weniger.
Bei einer typischen Qualifizierungsplanung im Konzern mit 50 bis 200 zu schulenden Mitarbeitern pro Jahr und Lehrgangskosten im mittleren vierstelligen Bereich pro Person liegen jährliche Fördersummen im niedrigen bis mittleren sechsstelligen Bereich auf der Straße. Der einzige Grund, sie nicht zu heben, ist Prozessversagen – nicht Quote.
Reform 2024 hat zwei alte Bremsen entfernt.
Vor dem 01.04.2024 waren Förderanträge im Großunternehmen oft daran gescheitert, dass Maßnahmen entweder als nicht „strukturwandel-betroffen“ oder nicht als „Mangelberufs-Qualifizierung“ anerkannt wurden. Beide Voraussetzungen sind weggefallen.
Nach § 82 SGB III in der seit 01.04.2024 geltenden Fassung ist jede Weiterbildung grundsätzlich förderfähig, die die formalen Voraussetzungen erfüllt. Was bleibt, ist die geringere Förderquote im Vergleich zu KMU. Was sich ändert: Die Antragslogik wird einfacher und planbarer.
- Die Weiterbildung geht über 120 Unterrichtsstunden hinaus
- Sie findet bei einem AZAV-zertifizierten Träger statt
- Sie geht über den arbeitsplatzbezogenen Anpassungsbedarf hinaus
- Der Antrag wird vor Maßnahmenbeginn gestellt
Was bei 500+ Beschäftigten gilt.
| Position | Standardquote | Mit Tarifvertrag / BV | Bei Mitarbeitern 45+ oder schwerbehindert |
|---|---|---|---|
| Lehrgangskosten | bis 25 % | bis 25 % | bis 25 % |
| Arbeitsentgeltzuschuss | bis 25 % | bis 30 % | bis 25 % |
Quelle: § 82 Absatz 2, 3 und 4 SGB III, Fassung seit 01.04.2024.
Die volle Lehrgangskostenförderung von 100 % bei älteren oder schwerbehinderten Beschäftigten gilt nur bis zu einer Unternehmensgröße unter 500. In Ihrem Segment bleibt es bei der 25-%-Quote, kombiniert ggf. mit der Tarifvertrags-Erhöhung beim Arbeitsentgelt.
Vom Einzelfall zum Programm-Effekt.
Szenario: Konzern mit 1.500 Beschäftigten. Geplante KI-Qualifizierungsoffensive: 60 Mitarbeiter im viermonatigen Lehrgang (8.000 EUR Lehrgangskosten pro Person, durchschnittliches Bruttogehalt 5.000 EUR/Monat). Die folgende Rechnung zeigt einen Mitarbeiter.
| Position | Vollkosten | QCG-Förderung | Ihr Anteil |
|---|---|---|---|
| Lehrgangskosten | 8.000 EUR | 2.000 EUR | 6.000 EUR |
| Arbeitsentgelt 4 Monate (20.000 EUR brutto) | 20.000 EUR | 5.000 EUR | 15.000 EUR |
| Gesamt pro Person | 28.000 EUR | 7.000 EUR | 21.000 EUR |
Bei 60 Mitarbeitern ergibt das eine Fördersumme von 420.000 EUR. Wer 60 Anträge strukturiert stellt statt 60 Anträge zu vergessen, finanziert damit ein bis zwei zusätzliche Personalstellen pro Jahr.
Wo Konzerne typischerweise förderfähige Programme aufsetzen.
- 1
KI-Enablement über Fachabteilungen hinweg.
Strukturierter Rollout von KI-Werkzeugen in Marketing, HR, Finance, IT. Pro Welle 30 bis 100 Teilnehmer.
- 2
Cloud-Migration und DevOps-Skills.
Zertifizierungspfade AWS / Azure / GCP für IT-Organisationen.
- 3
Cybersecurity-Programme nach NIS2.
Aufbau von IT-Sicherheitsorganisationen, dedizierte Awareness- und Spezialisten-Schulungen.
- 4
Datenkompetenz im Business.
Power BI, Tableau, Datenanalyse für Fachbereiche – typisch als Welle über 6 bis 12 Monate über mehrere Standorte hinweg.
- 5
Agile Transformation.
Scrum-, SAFe- oder Kanban-Zertifizierungen im Rahmen organisationsweiter Veränderungsprogramme.
Alle Programme sind grundsätzlich förderfähig, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Mitarbeiter-Push prüft das pro Maßnahme und unterstützt die Antragstellung.
Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Qualifizierungschancengesetz.
Das QCG (§ 82 SGB III) ermöglicht es Arbeitgebern, Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt zu erhalten. Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen.
Unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 % Lehrgangskosten, bis zu 75 % Arbeitsentgelt. 50-499 Beschäftigte: bis zu 50 % / 50 %. Ab 500 Beschäftigte: bis zu 25 % / 25 %. Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erhöht sich die Förderung um 5 Prozentpunkte.
Die AZAV regelt die Qualitätssicherung von Bildungsträgern. Nur AZAV-zertifizierte Träger dürfen geförderte Schulungen durchführen. Mitarbeiter-Push vermittelt ausschließlich an solche Träger.
Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen, bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfinden und über den arbeitsplatzbezogenen Anpassungsbedarf hinausgehen. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Der Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit. Mitarbeiter-Push unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Von wenigen Wochen bis mehrere Monate, je nach Kurs. Vollzeit, Teilzeit und berufsbegleitende Formate sind verfügbar. Die Mindestdauer für QCG-Förderung beträgt 120 Unterrichtsstunden.
Ja. Die meisten Partnerträger bieten Online- oder Hybrid-Formate an, die sich gut in den Arbeitsalltag integrieren lassen.
Mitarbeiter-Push ist ein Vermittler, kein Bildungsträger. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit, beraten zu den Möglichkeiten und vermitteln an passende AZAV-zertifizierte Bildungsträger.
Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Wir finanzieren uns über Vermittlungsprovisionen der Bildungsträger.
Nach Antragstellung bei der Agentur für Arbeit vergehen in der Regel 2-4 Wochen bis zur Bewilligung. Der Maßnahmenbeginn kann dann zeitnah erfolgen.
Vom Einzelantrag zur Förderlogik.
Der Förder-Check liefert eine erste Orientierung. Für Konzerne lohnt sich darüber hinaus ein Strategiegespräch: Wir analysieren Ihren geplanten Qualifizierungsbedarf der nächsten 12 Monate und zeigen, wo Fördermittel realistisch hebbar sind und wo nicht. 30 Minuten, kostenfrei.